SA-Titulierung gegen die Jusos hat juristisches Nachspiel

Weißer Text auf rotem Hintergrund. Der Text lautet: Jusos Passau anscheinend doch keine SA-Truppe. Darunter

15. März 2024

Der AfD-Landtagsabgeordneter Ralf Stadler wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Beleidigung der Jusos verurteilt.

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler ist am Freitag, den 1. März, vom Amtsgericht Passau wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.950€ (30 Tagessätze à 165€) verurteilt worden. Er war Leiter einer AfD-Versammlung am 15.1.2022 gegen die Corona-Maßnahmen, bei der es zu seinen Ausfälligkeiten kam. Wir Jusos hatten auf der anderen Seite des Domplatzes eine Gegenkundgebung unter dem Motto „Kein Platz für Pandemieleugner:innen“ angemeldet und danach juristische Konsequenzen gefordert.

Schon auf der Kundgebung war uns klar, dass wir Jusos und die gesamte Gegendemo mit gemeint waren, als es um die SA-Gleichsetzung ging, weshalb unsere ehemalige Vorsitzende Nika als Versammlungsleiterin der Gegendemonstration Stadler angezeigt hatte. In erster Instanz wurde nun der Strafbefehl gegen Ralf Stadler gerichtlich bestätigt.

Bei der Kundgebung rief Stadler mit einer ausladenden Handbewegung in Richtung Gegendemonstrant*innen aufgebracht durchs Mikrofon: „Der Dupper sitzt im Warmen und schickt diese SA-Truppe vor. Das sind die wahren Nazis in Deutschland. So schaut’s aus.“ Die Sturmabteilung (SA) war der paramilitärische Arm der NSDAP, welche mit massiver Gewalt und Morden dem NS-Regime den Weg bereitete, bevor sie 1934 bei internen Machtkämpfen durch die Schutzstaffel (SS) ersetzt wurde. Richter, Staatsanwalt und Stadlers Verteidiger schauten sich diese Szene auf einem Video an, die Stadler auch auf seinem TikTok-Kanal hochgeladen hatte. An der Aussage bestand daher kein Zweifel. Stadler selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend, da er im Urlaub war.

Stadlers Verteidiger argumentierte vor Gericht, es sei nicht die gesamte Gegendemonstration, sondern nur der eine Störer gemeint gewesen, mit dem es zuvor laut der AfD eine Auseinandersetzung gab. Zudem sei selbst bei einer größeren Menschenmenge die Beleidigung nicht an eine konkrete Gruppe gerichtet gewesen. Außerdem beschwerte er sich, dass auch die Gegendemonstrant*innen „Nazis raus“ skandiert hätten.

Dies ließ der Richter jedoch nicht gelten. Schließlich falle die AfD regelmäßig mit menschenverachtenden Aussagen auf und werde vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Sowohl der direkte Bezug auf Oberbürgermeister Jürgen Dupper (SPD) als auch die Tatsache, dass die Gegenkundgebung durch die Jusos angemeldet wurde und Stadler im Video deutlich keine einzelne Person angesprochen habe, ergebe eine strafbare Beleidigung. Stadler muss daher eine Geldstrafe, Gerichtskosten und alle Auslagen zahlen, auch wenn der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft von 60 auf 30 Tagessätze reduziert wurde.

Der Vorfall zeigt für uns wieder einmal das Offensichtliche:

Die AfD ist eine menschenverachtende und faschistische Partei, die Hass und Hetze gegen alles und alle verbreitet, die nicht in ihr rechtsextremes Weltbild passen. Faschist*innen wollen vernichten, was ihnen nicht passt und das heißt für uns, dass wir diese Partei und ihre Repräsentant*innen auch weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen werden - sowohl rechtlich als auch politisch und auf der Straße. Es gibt auch hier kein Recht auf Nazi-Propaganda. Und im Übrigen: Nazis raus. Alerta!

Anmerkung: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Video auf Ralf Stadlers TikTok-Kanal wurde aber mittlerweile gelöscht.

Teilen